Als Beamter oder Beamtenanwärter können Sie sich in der Privaten Krankenversicherung für Beamte versichern.
Dabei sparen Sie erhebliche Beitragsteile, da Ihr Dienstherr einen festgeschriebenen Beihilfesatz der Kosten übernimmt. Dieser "Arbeitgeberzuschuss" wird für Beamte als "klassische Beihilfe" oder "individuelle Beihilfe" bezeichnet.
Jede Person im Beamtenverhältnis hat Anspruch auf Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung, unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis bereits auf Lebenszeit (BaL) abgeschlossen ist oder ob Sie noch Beamtenanwärter (BaW) oder in der Probezeit (BaP) sind.
Beamte und Beamtenanwärter erhalten von ihren Dienstherrn eine individuelle Beihilfe. Die restlichen Kosten werden durch eine private Krankenversicherung abgedeckt, die spezielle Tarife mit unterschiedlichen Leistungsumfängen bietet.
Bei der DBV können Sie zwischen den Tarifen S, M und L wählen und Ihren Tarif individuell anpassen, um nur für die Leistungen zu zahlen, die Sie wirklich benötigen.
Unsere Tarife sind speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Beamtenanwärtern zugeschnitten und entsprechen den Beihilfevorschriften. Sie können zwischen den Varianten "Grundschutz", "Gut versichert" und "Premium-Schutz" wählen, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf.
Stand: 29. Februar 2024
Als Beamter haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Beachten Sie jedoch, dass in den meisten Fällen die Beihilfe nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern.
Die PKV bietet Beamten spezielle Tarife mit umfassenden Leistungen zu günstigen Konditionen. Sie umfassen Privatarztbehandlungen, verkürzte Wartezeiten, Einzelzimmeroptionen und moderne Therapien. Viele Versicherer bieten zudem Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit an, wobei Beamtenanwärter sogar bis zu sechs Monate zurückerstattet bekommen können.
Außerdem gibt es für Beamtenanwärter spezielle Tarife, die besonders preisgünstig sind, da während der Ausbildung keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Anwärterverhältnisses wird die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine reguläre Beamtenkrankenversicherung umgewandelt, ohne dass sich die Leistungen ändern.
Justin Liedtke
Ansprechpartner für Verwaltungsbeamte im öffentlichen Dienst.
Wir als Experten der DBV helfen Ihnen dabei, Ihren optimalen Schutz zu finden, ohne dass Sie sich verpflichtet fühlen müssen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch:
Sie haben Fragen? - Wir haben die Anworten!
Beamte und ihre Familien erhalten Beihilfe für eine private Krankenversicherung, die den Vorschriften entspricht. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, abhängig vom Bundesland und Familienstand des Beamten.
Kinder und Ehepartner haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe, wobei die Leistungssätze variieren. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch Alter, Gesundheitszustand und Versicherungsschutz bestimmt.
Zusätzliche Leistungen wie Erstausstattung für Neugeborene können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Beihilfeleistungen werden in der Regel innerhalb von vier Wochen vom Dienstherrn ausgezahlt.
Öffentlich Bedienstete ohne Beamtenstatus müssen sich gesetzlich versichern und tragen die Kosten zur Hälfte selbst.
Die Frage, ob Beamte sich privat oder gesetzlich versichern sollten, stellt sich häufig.
Doch eigentlich ist die Antwort klar: Beamte haben keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und somit macht die individuelle Beihilfe des Dienstherrn eine private beihilfekonforme Krankenversicherung in den meisten Fällen attraktiver, kostengünstiger und bietet umfangreicheren Schutz.
Zudem bieten viele Versicherer wie die DBV günstige Ausbildungstarife für Beamtenanwärter ohne Altersrückstellungen und mit Absicherung des Gesundheitszustands als Beamter auf Probe bzw. auf Lebenszeit an.
Die Beihilfe wird von den Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes bearbeitet und funktioniert seit vielen Jahren professionell.
Wenn ein Beamter medizinische Behandlung benötigt, reicht er die Rechnung bei seiner Beihilfestelle ein, die entsprechend der Beihilfeverordnung auf sein privates Konto erstattet. Gleichzeitig kann der Beamte beim privaten Versicherer einen Erstattungsantrag stellen, möglicherweise sogar über eine App, um auch Restkosten erstattet zu bekommen. Diese Einreichung ist jedoch optional, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen anbieten.
Einige Versicherer erstatten bis zu 50 % der gezahlten Beiträge in Ausbildungstarifen zurück, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung dürfen insgesamt nicht mehr als 100% betragen.
Die Beiträge für die beihilfekonforme Krankenversicherung hängen nicht vom Einkommen des Beamten ab, sondern vom gewählten Versicherungsschutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Es ist nicht möglich, die Beiträge später aufgrund von Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder Alter anzupassen.
Generell gilt, dass die Versicherungsbeiträge langfristig günstiger sind, je früher man sich versichert.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.