Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Beamtenkarriere. Denn Sie stehen jetzt als Beamtenanwärter oder Referendar im höheren Dienst vor neuen Herausforderungen und Chancen.

 

Während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf absolvieren Sie den sogenannten Vorbereitungsdienst, der Sie auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Beamte vorbereitet. Dieser Vorbereitungsdienst kann mit einer Ausbildung oder einem Studium beginnen und stellt sicher, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um Ihre Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Beamtenverhältnis
auf Widerruf

Beamtenverhältnis auf Widerruf: Ein Schritt in die Zukunft
 

 

Das Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, das unbefristete Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu erreichen. Das ist der Moment, auf den Sie hinarbeiten und dem Sie mit Begeisterung entgegenblicken können.

 

Denn mit dem unbefristeten Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erhalten Sie eine nahezu unumstößliche berufliche Sicherheit und Stabilität. Es ist ein Weg, der Ihnen viele Möglichkeiten eröffnet und Ihre Zukunft auf eine solide Grundlage stellt.

 

So lange dauert die Ausbildung als Beamter auf Widerruf
 

Die Dauer der Ausbildung variiert je nach gewähltem Berufsweg und dem bisher erlangten Abschluss.

In Abhängigkeit vom Bundesland und den individuellen Voraussetzungen beträgt die Ausbildungszeit:

 

 

Im einfachen Dienst:

 

6 Monate

 

Im gehobenen Dienst:

 

3 Jahre

 

Im mittleren Dienst:

 

2 bis 2,5 Jahre

 

Im höheren Dienst:

 

2 bis 2,5 Jahre

 

Beamtenverhältnis auf Widerruf und die private Krankenversicherung
 

Beamte auf Widerruf haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. 

 

Zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn erhalten sie eine Versorgung durch ihren Dienstherrn, die je nach Familienstand und Bundesland einen höheren, variablen prozentualen Anteil der Gesundheitskosten übernimmt. Diese Versorgung ist bekannt als Beihilfe oder Beihilfeanspruch.

 

Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe liegt nämlich darin, dass Ihr Dienstherr eben einen Teil der Kosten übernimmt und Sie nur noch einen geringeren Anteil tragen müssen.

 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nämlich 100 % der Kosten und Beiträge selbst tragen.

 

Daher empfehlen wir in den meisten Fällen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit Beihilfe, um nur noch die Restkosten absichern zu müssen.

 

Lassen Sie sich dazu am besten individuell von uns beraten!

 

Sind Sie über Ihre Versorgungsansprüche informiert?

Vertrauen Sie auf unsere professionelle Vorsorge-Check-Berechnung für den Fall von Dienst- oder Berufsunfähigkeit.

 

Und erhalten zuverlässige und genaue Informationen für Ihre Vorsorgeplanung.

 

 

Ich berate Sie gerne!

 

Justin Liedtke

Ansprechpartner für Verwaltungsbeamte im öffentlichen Dienst.

 

📱  +49 1514 0432 356

📩   justin.liedtke2@axa.de

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