Vor der Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit müssen Sie sich als Anwärter zuerst in der Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren bewähren.

 

Für den höheren Dienst dauert die Probezeit aber in der Regel nur drei Jahre. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Diese wird Ihnen von Ihrem Dienstvorgesetzten überreicht.

Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit

Wann endet ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?

Das aktive Beamtenverhältnis auf Lebenszeit endet gemäß dem Berufsbeamtengesetz (BBG) mit der Versetzung in den Ruhestand. 

 

Trotzdem erhält die verbeamtete Person weiterhin Pensionsbezüge und hat Anspruch auf Beihilfe.

Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, beispielsweise aufgrund von Dienstunfähigkeit, kann jedoch zu anderen Konsequenzen führen.

Die passenden Versicherungen für ein Beamten auf Lebenszeit
 

Beamte auf Lebenszeit haben ein spezielles Dienstverhältnis zu ihrem Dienstherrn, das eine umfangreiche Versorgung im Ruhestand, bei Dienstunfähigkeit oder Krankheit umfasst.

 

Die Versorgung durch den Dienstherrn hat sich jedoch im Laufe der Zeit verändert und ist nicht mehr so umfassend wie früher.

Im Krankheitsfall erhalten Beamte natürlich weiterhin die Unterstützung durch Beihilfe oder Heilfürsorge.

Jedoch empfiehlt es sich, wie in den vorherigen Beamtenverhältnissen auch, diese Absicherung durch eine private Krankenversicherung der DBV oder Anwartschaft bei der DBV zu ergänzen.

 

Auch im Falle von Dienstunfähigkeit werden Beamte in den Ruhestand, erhalten aber entsprechend eine Grundversorgung von ihrem Dienstherrn. Daher ist es ratsam, die individuelle Lebenssituation zu prüfen, um festzustellen, ob die Grundversorgung ausreichend ist. 

Eine passende Absicherung dazu findet sich in der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV. 

 

Zusätzlich sind Beamte auf Lebenszeit auch besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Diensthaftpflicht der DBV bietet passenden Schutz vor Haftungsansprüchen oder Regressforderungen des Dienstherrn zu besonders günstigen Konditionen im Beamtenverhältnis.

 

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Justin Liedtke

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