Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst sollten Sie darauf achten, im Notfall bei Diensthaftpflichtschäden bestens abgesichert zu sein.
Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ermöglicht es Ihnen, Ihren Dienst risikofrei auszuüben und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Ob privat oder beruflich: Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer stehen bei uns an erster Stelle. Selbst kleine Fehler können große Auswirkungen haben, für die Sie haften müssen.
Mit unserer Kombination aus Privathaftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung sind Sie optimal abgesichert, denn diese Versicherungen greifen bei:
und schützen Sie vor finanziellen Belastungen, die Ihre Existenz bedrohen könnten.
Verlassen Sie sich daher auf uns, um in jeder Situation passend abgesichert zu sein.
Stand: 05. März 2024
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Flexibler, individueller Schutz
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die direkt an Sie gerichtet sind oder vom Dienstherrn weitergereicht werden. Verschiedene Versicherer bieten unterschiedliche Leistungen in Bezug auf Versicherungsumfang, Zusatzbausteine, Deckungssummen und Selbstbeteiligung an. Personenschäden, Vermögensschäden oder Sachschäden können ohne Absicherung zu einem hohen finanziellen Risiko führen.
Eine Diensthaftpflichtversicherung von der DBV kann Sie vor solchen Schäden schützen und die finanziellen Folgen abfedern.
Justin Liedtke
Ansprechpartner für Verwaltungsbeamte im öffentlichen Dienst.
Wir als Experten der DBV helfen Ihnen dabei, Ihren optimalen Schutz zu finden, ohne dass Sie sich verpflichtet fühlen müssen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch:
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Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch bekannt als Amtshaftpflichtversicherung, ist speziell für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst konzipiert.
Sie bietet Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen, die während der Ausübung dienstlicher Aufgaben entstehen können.
Eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung reicht in solchen Fällen nicht aus, da sie nur Schäden abdeckt, die als Privatperson verursacht wurden.
Um alle Haftungsrisiken abzusichern, ist eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung unerlässlich.
Die Kosten für eine Diensthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung werden wie folgt berechnet:
Je nach Art der Tätigkeit variieren die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung von etwa 6 Euro pro Jahr für Lehrer und Verwaltungsbeamte bis zu 55 Euro pro Jahr für Beamte im Sicherheitsbereich wie Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll und Polizei.
Beamte, die eine umfassende Vermögensschadendeckung benötigen (z.B. Richter, Staatsanwälte oder Amtsleiter), müssen mit Beiträgen zwischen 15 und 150 Euro pro Jahr rechnen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der gewünschten Deckungssumme von 25.000 Euro bis 500.000 Euro. Des Weiteren kann auch die Zahlungsweise Beitrag beeinflussen, wobei die jährliche Zahlung in der Regel die günstigste ist.
Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Schutz vor Schadenersatzforderungen, die direkt von Geschädigten geltend gemacht werden, sowie vor Regressansprüchen seitens des Dienstherrn.
Das dienstliche Haftpflichtrisiko ist somit abgesichert. Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen, können ohne Versicherungsschutz schnell zu finanziellen Problemen oder sogar existenziellen Risiken führen.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beispielsweise beruflich Auskünfte erteilen oder fremde Interessen verwalten, benötigen zusätzlich eine Versicherung zur Absicherung von Vermögensschäden.
Neben Richtern oder Staatsanwälten, für die eine Vermögensschadendeckung obligatorisch ist, sollten auch alle anderen Beamten, die Vermögensschäden verursachen können, über Versicherungsschutz verfügen.
Ein Geschädigter oder Anspruchsteller kann Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Dienstherrn des jeweiligen tätigen Beamten geltend machen, wenn dieser schuldhaft seine Dienstpflicht verletzt hat.
Der Dienstherr prüft dann, ob der Beamte schuldhaft gehandelt hat und nimmt Kontakt mit ihm auf.
Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden ist, entscheidet der Dienstherr, ob er Ansprüche geltend macht.
Falls die gesetzliche Unfallversicherung des Dienstherrn nicht für den Personenschaden aufkommt, wird dieser Regress beim Beamten nehmen.
Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung kommt es auf ein paar relevante Inhalte an:
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