Rechtsschutzversicherung
für Verwaltungsbeamte

Im Leben gibt es Momente, in denen wir unerwartet in Konflikte verwickelt werden – sei es im persönlichen Bereich, im Straßenverkehr oder sogar am Arbeitsplatz. Und wenn dieser Ärger erst einmal da ist, brauchen wir jemanden, der uns zur Seite steht.

 

Die Rechtsschutzversicherung von ROLAND ist Ihr Rettungsanker in stürmischen Zeiten. Sie sorgt dafür, dass Sie sich keinen Kopf darüber machen müssen, wie Sie die Anwalts- und Gerichtskosten stemmen sollen. Sie ermöglicht es Ihnen, einen fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der für Ihre Interessen kämpft.

 

Warum wir auf starke Partner wie ROLAND setzen

 

Um unseren Kunden stets das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, arbeiten wir mit zuverlässigen Spezialisten in verschiedenen Versicherungsbereichen zusammen. Wenn es um Rechtsschutz geht, vertrauen wir auf unseren engagierten Partner von ROLAND, Welcher Ihnen die besten Tarife im Vergleich bieten.

 

Berufs-Rechtsschutz

  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Verteidigung im Disziplinar- und Strafrecht
  • Abfindungen / Urlaubsgeld
  • Abmahnungen / Kündigungen
  • Versicherungsschutz im Ausland (bis zu einem Jahr)

 

Privat-Rechtsschutz

  • Schadensersatz (z.B. Schmerzensgeld, Betrug)
  • Private Verträge
  • Ehe-, Familien- und Erbrecht
  • Schutz im Internet
  • Streitigkeiten mit Behörden (z.B. Steuern, Pflege etc.)

 

Verkehrs-Rechtsschutz

  • Schadensersatz (z.B. Kfz-Unfallschaden)
  • Ordnungswidrigkeiten (z.B. Ampel überfahren)
  • Verträge (z.B. Kauf oder Reparatur eines Pkw)
  • Halt- und Parkverstöße
  • Streitigkeiten mit Leasinggeber und Fahrzeugvermietung

 

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Schutz als Eigentümer oder Mieter (z.B. bei Mieterhöhung)
  • Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermieter/Mieter
  • Streitigkeiten mit der Hausverwaltung
  • Bauherrenrecht
  • Verwaltungsbehörden (z.B. bei baulichen Veränderung)

Der Baustein StrafrechtPLUS

Ganz gleich, ob Sie Verwaltungsbeamter, Lehramtsanwärter, Polizist, oder bei der Feuerwehr tätig sind – bei einer ungerechtfertigten Beschuldigung wegen einer Straftat steht Ihnen die ROLAND Rechtsschutz zur Seite und bietet Ihnen optimalen Schutz vor den Risiken eines Strafverfahrens.

 

Es gibt kaum etwas Belastenderes als mit einer ungerechtfertigten Anschuldigung konfrontiert zu sein. Das Gefühl der Hilflosigkeit und Ungewissheit kann überwältigend sein. Die ROLAND Rechtsschutz ist Ihr treuer Begleiter, der Ihnen beisteht.

 

Sie bietet Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch eine starke rechtliche Unterstützung, um Ihre Unschuld zu beweisen und Ihre Reputation zu verteidigen.

 

Der Baustein StrafrechtPLUS unterstützt Sie, wenn...

 

✓  Sie wegen angeblicher Beleidigung angezeigt werden

 

✓  Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird

 

✓  Sie wegen angeblichen Diebstahls angezeigt werden

 

✓  Sie wegen angeblichen Stalkings angezeigt werden

 

✓  Der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs vorliegt

 

Ich berate Sie gerne!

 

Justin Liedtke

Ansprechpartner für Verwaltungsbeamte im öffentlichen Dienst.

 

📱  +49 1514 0432 356

📩   justin.liedtke2@axa.de

Beratung - kompetent und persönlich.

Wir als Experten der DBV helfen Ihnen dabei, Ihren optimalen Schutz zu finden, ohne dass Sie sich verpflichtet fühlen müssen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch:

 

+49 2331 9238461

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen? - Wir haben die Anworten!

Wofür braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

In unserem täglichen Leben kann es schnell passieren, dass wir in einen Rechtsstreit verwickelt werden, sei es im privaten Bereich, im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz. Auch wenn wir uns keiner Schuld bewusst sind, kann der Ärger unerwartet auftreten. In solchen Momenten ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt an unserer Seite zu haben.

Die Vorstellung, sich in rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren, ist beängstigend und belastend. Doch dank der Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht verzichten müssen. Sie übernimmt die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und sogar die Kosten für einen Sachverständigen, der vom Gericht bestellt wird.

 

 

Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen Wartezeiten? 

Beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich eine 3-monatige Wartezeit.

Doch keine Sorge: Diese Wartezeit entfällt, wenn es um Schadensersatzforderungen oder Strafrechtsschutzverfahren geht.

Auch beim Wechsel Ihres Rechtsschutzversicherers müssen Sie nicht warten – vorausgesetzt, es gibt keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Ihrer Vorversicherung und der Anschlussversicherung bei uns.

 

 

Trägt die Rechtsschutzversicherung jedes Anwaltshonorar?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gebühren Ihres Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist wichtig zu beachten, dass auch im Falle einer freien Vereinbarung von Anwaltshonoraren Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe übernimmt, die nach den gesetzlichen Vorschriften anfallen würden.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, ohne finanziell belastet zu werden. Deshalb achten wir darauf, dass Ihre Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben.

 

 

Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung? 

Wir möchten sicherstellen, dass Sie in allen Bereichen Ihres Lebens abgesichert sind, sei es im privaten oder beruflichen Bereich oder während der Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. 

Mitversichert sind auch Ihre minderjährigen Kinder sowie Ihre unverheirateten, volljährigen Kinder, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufnehmen, aus der sie dauerhaft ein Entgelt beziehen.

Als Single, das heißt, wenn Sie nicht mit einem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, haben Sie die Möglichkeit, den Singlerabatt in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kommt für Sie der Familienrechtsschutz in Frage.

 

 

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