Diensthaftpflichtversicherung

für Verwaltungsbeamte.

Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst sollten Sie darauf achten, im Notfall bei Diensthaftpflichtschäden bestens abgesichert zu sein.

Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ermöglicht es Ihnen, Ihren Dienst risikofrei auszuüben und finanzielle Verluste zu vermeiden.

Weltweit abgesichert

Bis zu 60 Mio. € Versicherungssumme

Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht

Täglich kündbar

Ob privat oder beruflich: Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer stehen bei uns an erster Stelle. Selbst kleine Fehler können große Auswirkungen haben, für die Sie haften müssen.

Mit unserer Kombination aus Privathaftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung sind Sie optimal abgesichert, denn diese Versicherungen greifen bei:

  • Sachschäden

  • Personenschäden

  • Vermögensschäden

und schützen Sie vor finanziellen Belastungen, die Ihre Existenz bedrohen könnten.

Verlassen Sie sich daher auf uns, um in jeder Situation passend abgesichert zu sein.

Die Bedeutung der Diensthaftpflichtversicherung

Versäumt ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung, rechtzeitig Ansprüche seiner Behörde geltend zu machen, können die Forderungen verjähren – mit erheblichen finanziellen Folgen.

Verwaltung: Versäumte Ansprüche führen zu einem Vermögensschaden

Praxisbeispiele wo die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht greift.

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Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung eines Steuerbescheids zu lange, kann die Steuerschuld verjähren, wodurch dem Staat wichtige Steuereinnahmen entgehen.

Jugendamt: Verletzung der Aufsichtspflicht führt zu einem Unfall.
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Ein Mitarbeiter des Jugendamts verletzt während der Familienbetreuung seine Aufsichtspflicht, was dazu führt, dass ein Kind einen Unfall erleidet. Die entstehenden Behandlungskosten werden ihm angelastet. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen vor finanziellen Konsequenzen und übernimmt die Haftungskosten.

Finanzamt: Verzögerter Steuerbescheid führt zu Verlust von Einnahmen.
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Ansprechpartner für Verwaltungsbeamte im öffentlichen Dienst.

Justin Liedtke

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Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch bekannt als Amtshaftpflichtversicherung, ist speziell für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst konzipiert.

Sie bietet Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen, die während der Ausübung dienstlicher Aufgaben entstehen können.

Eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung reicht in solchen Fällen nicht aus, da sie nur Schäden abdeckt, die als Privatperson verursacht wurden.

Um alle Haftungsrisiken abzusichern, ist eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung unerlässlich.

Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Diensthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung werden wie folgt berechnet:

  • Art der dienstlichen Tätigkeit

  • Umfang der abgedeckten Leistungen

  • Höhe der Deckungssummen

  • Selbstbeteiligung

Je nach Art der Tätigkeit variieren die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung von etwa 6 Euro pro Jahr für Lehrer und Verwaltungsbeamte bis zu 55 Euro pro Jahr für Beamte im Sicherheitsbereich wie Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll und Polizei.

Beamte, die eine umfassende Vermögensschadendeckung benötigen (z.B. Richter, Staatsanwälte oder Amtsleiter), müssen mit Beiträgen zwischen 15 und 150 Euro pro Jahr rechnen.

Die Beitragshöhe richtet sich nach der gewünschten Deckungssumme von 25.000 Euro bis 500.000 Euro. Des Weiteren kann auch die Zahlungsweise Beitrag beeinflussen, wobei die jährliche Zahlung in der Regel die günstigste ist.

Was leistet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Schutz vor Schadenersatzforderungen, die direkt von Geschädigten geltend gemacht werden, sowie vor Regressansprüchen seitens des Dienstherrn.

Das dienstliche Haftpflichtrisiko ist somit abgesichert. Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen, können ohne Versicherungsschutz schnell zu finanziellen Problemen oder sogar existenziellen Risiken führen.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beispielsweise beruflich Auskünfte erteilen oder fremde Interessen verwalten, benötigen zusätzlich eine Versicherung zur Absicherung von Vermögensschäden.

Neben Richtern oder Staatsanwälten, für die eine Vermögensschadendeckung obligatorisch ist, sollten auch alle anderen Beamten, die Vermögensschäden verursachen können, über Versicherungsschutz verfügen.

Im Schadenfall zahlt doch der Dienstherr?

Ein Geschädigter oder Anspruchsteller kann Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Dienstherrn des jeweiligen tätigen Beamten geltend machen, wenn dieser schuldhaft seine Dienstpflicht verletzt hat.

Der Dienstherr prüft dann, ob der Beamte schuldhaft gehandelt hat und nimmt Kontakt mit ihm auf.

Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden ist, entscheidet der Dienstherr, ob er Ansprüche geltend macht.

Falls die gesetzliche Unfallversicherung des Dienstherrn nicht für den Personenschaden aufkommt, wird dieser Regress beim Beamten nehmen.

Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung kommt es auf ein paar relevante Inhalte an:

  • Schlüsselschäden (private-, berufliche- und dienstliche) sollten inkludiert sein

  • Deckungssummen von mindestens 10 Mio. für Personen- und Sachschäden

  • Mitversicherung von Schäden am fiskalischen Eigentum

  • Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum

  • Nachhaftung für später angemeldete Schäden für min. 5 Jahre

Häufig gestellte Fragen

Was ist bei der Diensthaftpflichtversicherung nicht versichert?

Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht abgedeckt:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden

  • Schäden, die außerhalb des Rahmens des Öffentlichen Dienstes entstanden sind (dienstlich zulässige Tätigkeiten wie Lehre, Mediation oder Gutachten sind mitversichert, auch wenn sie außerhalb des ÖD stattfinden)

  • Schäden, die durch Tätigkeiten verursacht wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen

Welche Schäden deckt eine Privathaftpflicht grundsätzlich ab?

Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst unverzichtbar. Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, die durch Fehler während Ihrer Tätigkeit entstehen – ob gegenüber Ihrem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten.

  • Personenschäden, wenn ein Mensch durch Ihre Unachtsamkeit verletzt wird oder stirbt

  • Sachschäden, wenn Sie grob fahrlässig etwas beschädigen, das jemand anderem gehört.

  • Vermögensschäden, z. B. falls jemand durch Ihre Schuld nicht arbeiten kann und somit kein Gehalt bekommt.

  • Mietsachschäden, wenn Sie z. B. in angemieteten Räumen Fußböden beschädigen

Besonders bei grober Fahrlässigkeit können die Kosten schnell existenzbedrohende Höhen erreichen. Mit dieser Absicherung bleiben Sie auch im Ernstfall finanziell geschützt und sorgenfrei.